Markus Dederich

Ethische Aspekte der Inklusion

 

1. Zum normativen Horizont der Inklusion

Wie Frauen, Homosexuelle, ethnische und kulturelle Minderheiten und andere Gruppen haben auch Menschen mit Behinderungen vielfältige Erfahrungen von Marginalisierung, Entrechtung, Benachteiligung und Ausschluss machen müssen. Es sind vor allem solche Erfahrungen, die zu der Forderung nach uneingeschränkter Inklusion geführt haben. Dieser im Kern politische Anspruch stellt moderne Gesellschaften vor das Problem, ob und wie sie Individuen oder Gruppen, die hinsichtlich ihrer Herkunft, Kultur, sexuellen Präferenz, körperlichen, kognitiven und psychischen Funktionstüchtigkeit usw. von der Mehrheit abweichen, gemäß ihrer eigenen Möglichkeiten und Vorstellungen zu leben ermöglicht. Gemäß ihrer eigenen freiheitlichen und demokratischen Ideale jedenfalls ist sie dazu verpflichtet, „marginalisierte Gruppen mit dem Ziel ihrer Befreiung von negativen Zuschreibungen und einer uneingeschränkten gesellschaftlichen Teilhabe zu unterstützen. In diesem Zusammenhang erobert das Paradigma der ‚Inklusion‘ zunehmend die Landschaft gegenwärtiger sozialtheoretischer Auseinandersetzungen und wird dazu benutzt, die normative Basis politischer Ansprüche von Menschen in modernen Gesellschaften zu charakterisieren“ (Rösner 2006, 126).

Dies ist genau das Problem, mit dem sich heute auch das Bildungs- und Sozialsystem im Zeichen der Inklusion konfrontiert sehen. Dieses Problem ist nicht unerheblich. Denn während die Idee der Inklusion das normative Prinzip der egalitären Differenz zur Grundlage hat und eine uneingeschränkte Wertschätzung und Akzeptanz von Differenz fordert (vgl. Prengel 1995), erlauben gesellschaftliche Funktionssysteme nur begrenzte bzw. an Bedingungen geknüpfte Inklusion. Inklusion regelt in dieser Hinsicht den Zugang bzw. Zugangsgrenzen zu gesellschaftlichen Funktionssystemen bzw. Leistungen. Das bedeutet aber auch, dass Prozesse der In- bzw. Exklusion stets im Spannungsfeld von legitimen gesellschaftlichen Erwartungen an die Individuen und fragwürdigem Normalisierungsdruck steht. Uneingeschränkte Inklusion erscheint aus dieser Perspektive als illusorisch (vgl. Wansing 2012).

Da es sich bei der Inklusion um ein normatives Grundprinzip nicht nur im Bereich der Bildung, sondern auch der Sozial- und Gesellschaftspolitik handelt, spielen zumindest auf der Legitimationsebene ethische Aspekte eine wichtige Rolle. Auf dieser Ebene lautet die Kernfrage, ob und wie eine nichtexklusive Politik und Ethik möglich sind (vgl. Dederich & Schnell 2009) und welche ethischen Güter durch Inklusion verwirklicht werden können. Diese ethische Dimension der Inklusion wird auch angesichts ihrer menschenrechtlichen Fundierung deutlich (vgl. Bielefeldt 2009, Graumann 2011). Inklusion als Recht zu begreifen setzt eine ethische Begründung der entsprechenden Rechtsnorm voraus (vgl. Wocken 2011, 73 ff.). Dabei sind seit der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2006 und deren Ratifizierung in der BRD im Jahr 2009 (vgl. Degener 2009) sozialethische, vor allem sozialtheoretisch fundierte gerechtigkeitsethische Aspekte ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt (vgl. Dederich 2013), während individualethische Fragen weitgehend aus dem Inklusionsdiskurs verschwunden sind.  

Jüngst hat sich Felder (2012) ausführlich mit ethischen Fragen der Inklusion befasst. Sie untersucht die Frage nach dem Recht behinderter Menschen auf Inklusion sowie eine Reihe von Anschlussfragen: Worauf genau besteht ein Anspruch, sofern es ein solches Recht gibt? Ist das Recht auf Inklusion ein Recht, das alle Menschen haben, oder kommt es nur marginalisierten Individuen bzw. Gruppen zu? Weitere Fragen betreffen mögliche Grenzen eines Rechts auf Inklusion, mit Rechten korrespondierende Pflichten auf Seiten anderer Menschen bzw. der Gesellschaft und  - ganz grundsätzlich – die Möglichkeit einer ethisch-normativen Begründung der Inklusion. Schließlich geht Felder der Frage nach, ob es neben Rechten auch andere moralisch relevante Zugänge zur Inklusion, etwa Tugenden, gibt.

Allerdings setzt sich hinsichtlich der Legitimationsfrage zunehmend eine andere Position durch. Lindmeier (2012b) etwa geht so weit zu sagen, die Heil- und Sonderpädagogik sei heute einem „Paradigma der Teilhabe und Inklusion als Menschenrecht“ (38 ff.) verpflichtet. Seinen Ausführungen zufolge ist die Behindertenrechtskonvention die höchste und letzte Autorität, die dieses Paradigma legitimiert. Von hier aus gesehen ist eine ethische Begründung der Inklusion überflüssig geworden. Nunmehr geht es nur noch um eine normative Klärung des Wie der Umsetzung der Inklusion. Dieser Diskurs wird zumindest im deutschsprachigen Raum vor allem unter Rückgriff auf Theorien der Anerkennung und Gerechtigkeit geführt.

 

2. Einige Begriffliche Klärungen

Trotz ihrer menschenrechtlichen Fundierung bedarf die Inklusion als normatives Prinzip einer ethischen Legitimation. Ethik ermittelt und begründet die obersten Prinzipien des moralisch richtigen bzw. guten Handelns. „Wir möchten wissen, was letztlich richtig oder unrichtig, gut oder schlecht ist, das heißt was uns als letztes Kriterium unseres Verhaltens im moralischen Bereich dienen kann: Wir suchen nach grundlegenden Normen menschlichen Verhaltens“ (Horster 1976, 10).

Eine solche Begründung von moralischen Normen ist selbstverständlich auch für die Klärung sozialethischer Fragen notwendig. Sozialethik befasst sich mit sozialen bzw. gesellschaftlichen Aspekten der Moral, vor allem mit Normen und Prinzipien des menschlichen Zusammenlebens sowie moralischen Pflichten des Gemeinwesens bzw. von Institutionen gegenüber den Individuen. Ihr zentrales Thema sind die „moralischen Regeln, die zur Bildung von humanen Gemeinschaften anleiten” (Thurnherr 2000, 78). Entsprechend spricht Mieth (2002) von „normativen Überlegungen zur Konstitution von Gesellschaften“ (Mieth 2002, 501). Jedoch befasst sich die Sozialethik nicht nur mit normativen Problemen, sondern auch mit der sozialtheoretischen Beschreibung und Analyse von sozialen, institutionellen und politischen Mechanismen der Herstellung von Benachteiligung, Unterdrückung und Ausschluss einerseits und politischer und sozialer Inklusion andererseits. In systematischer Hinsicht werden diese Fragen heute der Politischen Philosophie zugeordnet, die ihrerseits gesellschaftsanalytische und gesellschaftstheoretische Fragen in einen normativen Horizont stellt.

Von hier aus gesehen kann festgestellt werden, dass die Inklusion das sozialethische Kardinalproblem der Heil- und Sonderpädagogik ist. Es wirft eine Reihe von Fragen auf, die Gröschke bereits vor 20 Jahren formuliert hat: „Welche Bedeutung hat eine Behinderung für die soziale Teilhabe betroffener Menschen? Welche Formen und Institutionen der Erziehung, Bildung und Förderung bietet die Gesellschaft ihren ‚behindert’ genannten Mitgliedern an und welche Formen der Lebensgestaltung enthält sie ihnen vor? Welchen Stellenwert schließlich haben Behinderte im sozialen Gefüge des Alltags?” (Gröschke 1993, 34)

Wie allerdings bereits Antor und Bleidick (2000) herausstellen, müssen Individual- und Sozialethik zusammen gedacht werden. Der Sozialethik geht es primär um das Gemeinwohl, das idealerweise eine „größtmögliche individuelle Selbstverwirklichung” (110) bei einem gleichzeitigen „Minimum sozialer Konflikte und gerechter Verteilung der Lasten” (ebd.) anstrebe. Demnach sind Individualethik und Sozialethik trotz ihres deutlich verschiedenen Fokus verschränkt. So befasst sich die Individualethik nicht nur mit Rechten und Pflichten des Individuums und deren Begründung, sondern auch mit der Etablierung von Schutzbereichen, die ihrerseits auf entsprechende soziale, rechtliche und ökonomische Rahmenbedingungen der sozialen Ordnung angewiesen sind. Entsprechend betonen Antor und Bleidick, das Gemeinwohlverständnis sei ein wichtiger „Prüfstein für die Verwirklichung der individualethischen Ansprüche Behinderter” (ebd.).

Im Rahmen des eingangs bereits erwähnten Prinzips der egalitären Differenz ließe sich formulieren, dass das Verhältnis von Gleichheit und Verschiedenheit im Zentrum der Ethik der Inklusion steht. Hier schließt die sozialethische Frage nach gesellschaftlichen Verpflichtungen an, die aus diesem Postulat abzuleiten sind. Hierzu gehören nach heutiger Auffassung nicht nur auf das Bildungs- und Sozialsystem bezogene Fragen der Inklusion, sondern auch der politischen Partizipation, d.h. der Teilhabe an Prozessen der demokratischen Willensbildung sowie der gerechten Verteilung von materiellen und nichtmateriellen Gütern und Ressourcen.

 

3. Abschließende Überlegungen

Als Idee, die die Gestaltung nicht nur des Bildungssystems, sondern auch des Sozialen und der Gesellschaft überhaupt betrifft, ist Inklusion stark präskriptiv und normativ aufgeladen. Es handelt sich um einen Wertbegriff, der eine bestimmte Ausrichtung des Handelns bzw. der Entwicklung der Gesellschaft und ihrer Systeme insgesamt vorschreibt. Dieses Handeln bzw. diese Entwicklung soll ein in ethischen Begriffen beschreibbares Gut verwirklichen: einerseits soll die gesellschaftliche Kohäsion gestärkt, andererseits ein entscheidender Beitrag zum Wohl der betroffenen Gruppen oder Individuen, nämlich ihre wertschätzende Einbindung in die Gesellschaft, geleistet werden. Wollte man den Kern der Idee in Begriffen der politischen Philosophie umschreiben, wäre Inklusion vor allem eine Frage der Anerkennung, der Teilhabe und der Gerechtigkeit. Daher wird Inklusion gegenwärtig auch häufig mit der Idee politischer Gleichheit, mit Menschenrechten und der demokratischen Entwicklung der Gesellschaft in Verbindung gebracht. Viele Inklusionsbefürworter gehen davon aus, dass eine humane Gesellschaft nicht auf die Verwirklichung dieses Guts verzichten kann, ja, dass sie erst durch deren Verwirklichung wahrhaft human wird.

Inklusion auf diese Weise als normative Idee zu begreifen hat wichtige Konsequenzen für die wissenschaftliche Reflexion und Forschung. Sofern Inklusion als ein ethisches Gut verstanden wird, entzieht sie sich der empirischen Überprüfbarkeit. Überprüfbar sind verschiedene Umsetzungskonzeptionen sowie deren Stärken und Schwächen, Gelingens- und Misslingensfaktoren usw. – nicht aber der normative bzw. ethische Kern der Idee selbst. Ebenfalls überprüfbar sind Folgen und Effekte der Inklusion, die wieder auf ihre ethische Bedeutsamkeit hin geprüft werden können uns müssen.

Dass die Inklusion heute sehr stark von den Menschenrechten her legitimiert wird, hat einen (allerdings nur selten wahrgenommenen) Grund in der Sache selbst. Denn ein umfassendes (nicht juridisch, sondern moralisch verstandenes) Recht auf Inklusion dürfte ethisch kaum zu begründen sein. So zeigt Felder (2012) in ihrer Dissertation, dass Rechte nur einen Teil der geschuldeten Sozialmoral ausmachen, nämlich den Teil, dem auch Pflichten gegenüberstehen. Dem steht jedoch vor allem hinsichtlich der gemeinschaftlichen  Inklusion entgegen, dass es ebenso wenig eine Pflicht geben kann, andere Menschen – und seien sie behindert – beispielsweise wertzuschätzen oder sich mit ihnen freundschaftlich verbunden zu fühlen, wie es ein Recht geben kann, von anderen wertschätzt oder als Freund betrachtet zu werden. 

 

Literatur:

Antor, Georg & Bleidick, Ulrich (2000): Behindertenpädagogik als angewandte Ethik. Stuttgart.

Bielefeldt, Heiner (2009): Zum Innovationspotenzial der UN- Behindertenrechtskonvention. 3. aktualisierte und erweiterte Auflage, Berlin.

Dederich, Markus & Schnell, Martin W. (2009): Ethische Grundlagen der Behindertenpädagogik: Konstitution und Systematik. In: Dederich, Markus & Jantzen, Wolfgang (Hrsg.): Behinderung und Anerkennung. Enzyklopädisches Handbuch der Behindertenpädagogik Bd. 2, Stuttgart. S. 59-83.

Graumann, Sigrid (2011a): Assistierte Freiheit. Von einer Behindertenpolitik der Wohltätigkeit zu einer Politik der Menschenrechte. Frankfurt a.M.

Gröschke, Dieter (1993): Praktische Ethik der Heilpädagogik. Individual- und sozialethische Reflexionen zu Grundlagen der Behindertenhilfe. Bad Heilbrunn.

Felder, Franziska (2012): Franziska Felder: Inklusion und Gerechtigkeit. Das Recht behinderter Menschen auf Teilhabe. Frankfurt a.M.

Hoerster, Norbert: Ethik und Moral (1976). In: Birnbacher, Dieter/Hoerster, Norbert (Hrsg.): Texte zur Ethik. München.

Lindmeier, Christian (2012b): Heilpädagogik als Pädagogik der Teilhabe und Inklusion. In: Sonderpädagogische Förderung heute, 57. Jg., Heft 1, S. 25-44.

Mieth, Dietmar (2002): Sozialethik. In: Düwell, Marcus; Hübenthal, Christoph & Werner, Micha H. (Hrsg.): Handbuch Ethik. Stuttgart, Weimar. S. 500-504.

Prengel, Anne-Dore (1995): Pädagogik der Vielfalt. 2. Auflage, Opladen.

Rösner, Hans-Uwe (2006): Inklusion allein ist zu wenig! Plädoyer für eine Ethik der Anerkennung. In: Dederich, Markus; Greving, Heinrich; Mürner, Christian & Rödler, Peter (Hrsg.): Inklusion statt Integration? Heilpädagogik als Kulturtechnik. Giessen. S. 126-141.

Thurnherr, Urs (2000): Angewandte Ethik. Hamburg.

Wansing, Gudrun (2012): Inklusion in einer exklusiven Gesellschaft. Wie der Arbeitsmarkt Teilhabe behindert. In: Behindertenpädagogik, 51. Jg., Heft 4, 381-396.

Wocken, Hans (2011): Inklusion & Integration. Ein Versuch, die Integration vor der Abwertung und die Inklusion vor Träumereien zu bewahren. In: Wocken, Hans: Das Haus der Inklusiven Schule. Baustellen, Baupläne, Bausteine. Hamburg, S. 59-90.

 

 

 

Kontakt:

Prof. Dr. Markus Dederich

Universität zu Köln

markus.dederich@uni-koeln.de

Juni 2013

 

Quellenverweis: http://www.inklusion-lexikon.de/ethik_dederich.php